Trägerschaft - Mögliche Antragssteller

Wer darf Anträge stellen? Wer hat Aussicht auf Förderung? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick in die Frage, für wen das Förderprogramm geeignet ist.

 

Kommunen und andere öffentliche Träger

Kommunen und andere öffentliche Träger haben die besten Voraussetzungen, um über das Förderprogramm der AktivRegionen Zuschüsse zu erhalten. Auch die Förderquote ist mit mind. 55% der Nettokosten am höchsten. Näheres dazu unter Förderquoten.

Beispiele für Projekte öffentlicher Träger finden Sie unter Grundbudgetsprojekte und Leuchtturmprojekte.

Private Träger

Auch private Antragssteller, wie Einzelpersonen, Vereine etc. können eine Förderung über die AktivRegion erhalten insofern das Projekt in den Förderrahmen passt. Die Schwierigkeit für private Antragssteller EU-Mittel aus dem Förderprogramm der AktivRegion zu erhalten besteht darin, dass für jeden Euro EU-Geld ein zusätzlicher Euro anderer öffentlicher Mittel eingesetzt werden muss. Dies können kommunale Mittel, Landesmittel oder andere öffentliche Mittel sein. Unter Förderquoten und Beispielrechnungen finden Sie nähere Erläuterungen zum Finanzierungsrahmen.

Beispiele für Projekte privater Träger finden Sie unter Grundbudgetsprojekte und Leuchtturmprojekte.

Landwirtschaftliche Betriebe

Diversifizierung in der Landwirtschaft – das hört sich kompliziert an. Hinter dem Begriff verstecken sich Projekte von Landwirten, bei denen es um Zusatzeinkommen für die landwirtschaftlichen Betriebe geht. Solche Projekte können durchaus durch das Programm gefördert werden. Darüber hinaus können Projekte zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude gefördert werden.

Gute Beispiele für Projekte der Diversifizierung sind der Ausbau der Direktvermarktung, beispielsweise über einen Hofladen, die Einrichtung eines Hofcafés oder der Urlaub auf dem Bauernhof, bei dem Ferienwohnungen oder Ferienhäuser auf dem Betrieb errichtet werden. Beim Urlaub auf dem Bauernhof liegt die Obergrenze allerdings bei 25 Betten pro Betrieb. Ebenso kommen landwirtschaftliche Betriebe für eine Förderung in Betracht, die sich mit der Pensionspferdehaltung ein zweites Standbein aufbauen möchten oder aufgebaut haben, und beispielsweise eine Reithalle benötigen. Denkbar ist auch die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude, um sie gewerblich zu nutzen oder gewerblich zu vermieten. Die Förderquote beträgt bis zu 25% bzw. 35% der Nettokosten, das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro. Neben baulichen Maßnahmen kann im Einzelfall auch die Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen für eine Förderung in Betracht kommen. Jedes Projekt muss im Einzelfall geprüft werden und die landwirtschaftlichen Betriebe müssen die Wirtschaftlichkeit ihres Projekts durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung belegen können.

Gefördert werden können damit Projekte, durch die landwirtschaftliche Betriebe ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Arbeit erwirtschaften können. Dies schließt die Umnutzung von Gebäuden zur reinen Wohnvermietung aus. Es ist vor allem dem Einsatz des Bauernverbandes zu verdanken, dass die Fördermittel für das zweite Standbein der Landwirtschaft aufgestockt wurden.

Die Gelder werden außerhalb des so genannten Grundbudgets der AktivRegionen bereitgestellt. Die AktivRegion Holsteiner Auenland berät zusammen mit dem Landesamt für Ländliche Räume (LLUR) mögliche Interessenten. Bei Interesse können sich Landwirte an das Regionalmanagement wenden.

Beispiele für Projekte landwirtschaftlicher Betriebe finden Sie unter Diversifizierungsprojekte.

Wir machen Zukunft

Elektromobilitaet Wildpark EekholtJugendbildungsstätte Barmstedt

Kontakt

Regionalmanagement Holsteiner Auenland
AktivRegion Geschäftsstelle

König-Christian-Str. 6
24576 Bad Bramstedt
Tel.: 04192 2009 534

Kontaktformular