Projekte der AktivRegion Holsteiner Auenland
Hier finden Sie eine Auflistung aller Projekte, die bisher aus von der AktivRegion Holsteiner Auenland gefördert wurden.
Möchten Sie sich über den Weg vom der Idee zum Projekt informieren, dann finden Sie weitere Informationen in unserem Förderleitfaden
Eine Übersicht zu den verschiedenen Zuschusshöhen erhalten Sie unter Förderquoten
Grundsätzlich unterscheiden sich die Projekte in die nachfolgend aufgeführten Kategorien.
Grundbudgetsprojekte (50)
Für die Jahre 2009 bis 2013 stehen der AktivRegion Holsteiner Auenland 300.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Aus diesem Grundbudget werden Projekte gefördert in einem Rahmen bis zu etwa 50.000 Euro pro Projekt und pro Jahr. Ist ein Projekt auf zwei Jahre angelegt, kann es also insgesamt bis zu 100.000 Euro erhalten. Über die Anträge entscheidet der Projektbeirat - das Entscheidungsgremium der Region. Beispiele für Projekte aus dem Grundbudget finden Sie hier aufgeführt.
Leuchtturmprojekte (2)
Neben den Projekten aus dem Grundbudget gibt es sogenannte Leuchtturmprojekte. Leuchtturmprojekte werden nicht aus dem Grundbudget gefördert, sondern aus einem weiteren Topf, über denauf Landesebene entschieden wird. Entscheidungsträger über die Anträge sind hier das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (MLUR), die Landesämter für für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) und die 21 AktivRegionen des Landes mit jeweils einer Stimme. Dieser sogenannte AktivRegionen-Beirat tagt 3-5 Mal pro Jahr und entscheidet über die Leuchtturmprojekte. Diese Projekte können eine Förderung von bis zu 600.000 Euro pro Projekt erhalten. Dafür müssen sie auch erhöhte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine deutliche Arbeitsplatzwirkung, eine landesweite Bedeutung, Milderung des Klimawandels und weitere.
Die hier aufgeführten Projekte sind Leuchtturmprojekte der AktivRegion Holsteiner Auenland.
Diversifizierung / Umnutzung (11)
Als Diversifizierungs- bzw. Umnutzungsprojekte werden hier Projekte bezeichnet, die sich vor allem an Landwirte richten, bei denen also eine Privilegierung vorliegt. Darunter fallen Projekte, welche der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude dienen oder zu einer weiteren Einnahmequelle landwirtschaftlicher Betriebe neben der reinen Landwirtschaft führen. Diese Projekte müssen nicht vom Projektbeirat der AktivRegion entschieden werden, sondern sie werden direkt an das Landesamt (LLUR) gestellt. Die Geschäftsstelle der AktivRegion ist allerdings bei der Beratung und Antragsstellung behilflich. Hier finden Sie Projektbeispiele von landwirtschaftlichen Betrieben.
Abgelehnte Projekte (1)
Hier finden Sie alle Projekte aufgeführt, die vom Projektbeirat abgelehnt wurden. Der Grund der Ablehnung wird in den Projektdetails angegeben.
Zukunftsfähige Gemeinde (7)
Im Herbst 2011 und Frühjahr 2012 fanden in der Gemeinde Brokstedt und den vier Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen Workshops unter dem Titel "Zukunftsfähige Gemeinde - Meine Gemeinde in 2020" statt. Alle interessierten Bewohner der entsprechenden Gemeinden diskutierten dabei in thematischen Gesprächsrunden, wie sie sich ihre Gemeinde in 2020 vorstellen und welche Maßnahmen heute schon nötig sind, um in 2020 ein attraktives Lebensumfeld vorzufinden.
Neue Herausforderungen (3)
Im Zuge der Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, sog. health check, wurden Neue Herausforderungen für die ländlichen Räume formuliert: Hierzu zählt der Klimawandel, Erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft und Biodiversität.
Die AktivRegionen haben für die Unterstützung dieser Themenbereiche ein extra Budget in Höhe von rund 720.000 Euro erhalten. In Schleswig-Holstein lag der Schwerpunkt im Ersatz fossiler Energieträger in öffentlichen Bestandsgebäuden.
Wegebauprojekte (5)
Den AktivRegionen stehen neben dem Grundbudget weitere Mittel zur Förderung ländlicher Kernwege zur Verfügung. Die ländlichen Kernwege einer Region wurden in einem ländlichen Kernwegenetz zusammengefasst.
Förderfähig sind nur Wege, die eine Bedeutung für die Gemeinde und Nachbargemeinden haben und dementsprechend genutzt werden.
Nach ersten Entwurfsplanungen, dem Ranking der AktivRegion und der Prüfung und Vor-Ort-Besichtigung der Wege durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume liegen nun die Ausbauplanungen und damit die formellen Förderanträge vor.