Leuchtturmprojekte
Neben den Projekten aus dem Grundbudget gibt es sogenannte Leuchtturmprojekte. Leuchtturmprojekte werden nicht aus dem Grundbudget gefördert, sondern aus einem weiteren Topf, über den auf Landesebene entschieden wird. Entscheidungsträger über die Anträge sind hier das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (MLUR), die Landesämter für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) und die 21 AktivRegionen des Landes mit jeweils einer Stimme. Dieser sogenannte AktivRegionen-Beirat tagt 3-5 Mal pro Jahr und entscheidet über die Leuchtturmprojekte. Diese Projekte können eine Förderung von bis zu 600.000 Euro pro Projekt erhalten. Dafür müssen sie auch erhöhte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine deutliche Arbeitsplatzwirkung, eine landesweite Bedeutung, Milderung des Klimawandels und weitere.
Die hier aufgeführten Projekte sind Leuchtturmprojekte der AktivRegion Holsteiner Auenland.