Häufig gestellte Fragen

Eine Sammlung von Fragen rund um die Förderung, die häufig gestellt werden.

Bitte beachten Sie - diese Fragen beziehen sich noch auf die ausgelaufene Förderperiode 2007-2013. Die Richtlinien für die neue Förderperiode werden derzeit erarbeitet.

Generelle Fragen zur Projektförderung

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Der Rahmen der Förderung ist sehr umfassend und unterliegt je nach Projekt unterschiedlichen Richtlinien. Daher kann diese Frage pauschal nicht beantwortet werden. Eine Übersicht zu möglichen Fördersummen können Sie unter Förderquoten oder aus den Beispielrechnungen ersehen. Die Mehrwertsteuer ist über das Programm der AktivRegion nicht förderfähig.

Gibt es Mindestsummen, die erreicht werden müssen?

Ja. Die Mindestzuschusshöhe bei öffentlichen Trägern beträgt 7.500 Euro (das entspricht ca. 16.300 Euro Gesamtbruttokosten). Bei privaten Trägern ist die Mindestzuschusshöhe 3.000 Euro.

Welche Anforderungen werden an Bau- bzw. Umbaumaßnahmen gestellt?

Zuwendungen für investive Maßnahmen im Hochbau werden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) und deren nachfolgende Verordnungen gewährt.

Ein entsprechender Nachweis durch einen qualifizierten Energieberater ist vorzulegen.

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Unbare Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

 

Fragen zum Ablauf

Wie funktioniert das mit den Zuschüssen?

Die Förderung über die AktivRegion erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse von EU-, Landes- und teilweise Bundesmitteln. Es ist immer eine Vorfinanzierung durch den Projektträger nötig. Den Zuschuss können Sie auf Basis bezahlter Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis beim LLUR beantragen.

Was ist vor Beginn eines Projektes zu beachten?

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid (oder in Ausnahmefällen eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn) des LLUR vorliegt. Angebote, Baugenehmigung etc. dürfen im Vorfeld eingeholt werden, aber Aufträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Einzige Ausnahme bilden die projektbezogenen nötigen Planungskosten. Diese sind auch rückwirkend förderfähig.

Wie lange dauert es bis man den Zuwendungsbescheid erhält?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Generell kann es ein Zeitraum von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten sein. Es ist immer in Abhängigkeit Ihres Projektstandes und den Tagungszyklen der Entscheidungsträger zu sehen. Vom Tag der Entscheidung des Projektbeirats bis zur Vergabe des Zuwendungsbescheids durch das Landesamt (LLUR) vergehen erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen. Nähere Informationen zur Antragsvorbereitung.

Wie lange ist die Zweckbindung an ein Projekt?

Die Zweckbindungsfrist an ein Projekt beträgt 12 Jahre, bzw. 5 Jahre bei Maschinen.

Das geförderte Projekt darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht verändert, anders genutzt oder veräußert werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das LLUR für Nachfragen.

 

Fragen zur Antragstellung und Abrechnung

Wer kann Antragssteller sein?

Als Antragsteller kommen grundsätzlich Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts und natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts in Frage. Dies ist immer abhängig vom Projekt und Förderrahmen. Nähere Informationen auch unter Trägerschaft.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Die folgenden Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt.

  • Vollständig ausgefüllte Antragsformulare,
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung bei auf Gewinnerzielung angelegten Projekten,
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder entsprechende Bauunterlagen,
  • Baufachliche Stellungnahme des Kreises oder einer entsprechenden Stelle (bei privaten oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Projektträgern erst ab 500.000,00 € Zuschuss erforderlich),
  • Nachweis der Eigenmittel (bei Kreditaufnahme kurze Zahlungsabsichtserklärung der Bank); bei öffentlichen Projektträgern: Haushalts-Plan bzw. Beschluss der Gemeindevertretung zur Finanzierungssicherstellung,
  • De-Minimis-Erklärung bei privaten Projektträgern,
  • Evtl. Konkurrenzbetrachtungen, Stellungnahmen etc.,
  • Nachweis der Energieeffizienz bei Bau- und Umbaumaßnahmen (Jahresprimärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung).

Welche Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis einzureichen?

Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Sachbericht über das durchgeführte Projekt,
  • Rechnungsblatt (bitte auch per Mail einreichen!) mit folgenden Angaben: Re-Aussteller, Re-Nr., Re-Bezug, Auftragsdatum, Re-Datum, Zahldatum, Zahlender, Nettobetrag, Mehrwertsteuer, Skonti/Rabatte, Bruttobetrag, Betrag der laut Projektträger (Antragsteller) förderfähig ist und für den er einen Zuschuss haben möchte,
  • Rechnungsoriginale (bei EU-Förderung werden diese vom LLUR nach Prüfung zurückgegeben),
  • Rechnungskopien, Sachbuch/-kontoauszug (Belege sind mindestens bis zum 15.10.2019 aufzubewahren),
  • Vergabevermerke und/oder Dokumentation der Auftragserteilung einschließlich Begründung (innerhalb einer Maßnahme darf nicht zwischen Vergabeverfahren gewechselt werden),
  • Kopien von Ingenieurverträgen, Architektenverträgen etc.,
  • Foto der abgeschlossenen Maßnahme bei investiven Projekten,
  • Falls erforderlich: Bauabnahmen, Prüfungen des abgeschlossenen Projektes,
  • Nachweise über im Zuwendungsbescheid geforderte Auflagen,
  • Dokumentation des Einhaltens der Publizitätsvorschriften: z.B. Foto der von der EU geforderten Erläuterungstafel (auf Studien/Konzepten an das Logo denken).

Was muss ich bei der Ausschreibung / Rechnungstellung beachten?

Öffentliche Träger

Öffentliche Träger haben das Vergaberecht zu beachten (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF/HOAI). Dokumentationspflicht!

Private Träger

Private Träger müssen mindestens drei Angebote je Kostenposition einholen. Ab einem Zuschuss über 100.000,00 Euro ist das Vergaberecht, wie bei öffentlichen Trägern zu beachten.

Generelles

  • Evtl. ausführliche Leistungsbeschreibungen erstellen, damit die Vergleichbarkeit der Angebote gegeben ist,
  • die Auftragsvergabe ist für jedes einzelne Gewerk (oder Rechnungsgegenstand) schriftlich zu begründen,
  • auf jeder Rechnung oder zahlungsbegründender Unterlage müssen das Auftragsdatum, ein Rechnungsdatum und die Zuordnung zum Projekt (z.B. Projektname) stehen,
  • der Rechnungsempfänger muss mit dem Antragsteller identisch sein,
  • Rechnungsbelege und deren Kopien, Zahlungsnachweise (Auszahlungsanordnungen bei öffentlichen Trägern, Kontoauszüge bei privaten) sind ordentlich aufzubewahren.

Muss ich eine EU-Tafel anbringen?

Bei Baumaßnahmen über 500.000 Euro ist ein EU-Hinweisschild während der Bauphase und eine EU-Erläuterungstafel nach Projektabschluss anzubringen. Bei Projektkosten über 50.000 Euro ist nach Projektabschluss eine EU-Erläuterungstafel anzubringen (Einhalten der Publizitätsvorschriften). Die Kosten für die Tafeln können mit dem Verwendungsnachweis als förderfähige Kosten eingereicht werden. Den Vordruck erhalten Sie von der Geschäftsstelle.

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